Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
Die 2G-Regel gilt auch für unsere Übungsleiter*Innen und Trainer*Innen.
Weitere ausführliche Informationen mit entsprechenden Markierungen wo sich was geändert hat, findet ihr beim KSB Warendorf unter folgendem https://www.ksb-warendorf.de/ksb/aktuelles/artikel/coronaschutzverordnung-ab-2411