Regelung in den Weihnachtsferien
Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten
Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schüler*innen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen.
Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert.
Corona Anweisungen im Sport ab 4.12.2021
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
der Landessportbund hat die ab dem 04. Dezember 2021 zu beachtenden Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf den Vereinssport zusammengefasst und im Internet
unter dem Link: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/haeufiggestellte-
fragen-faq-unserer-sportvereine/regeln-ab-dem-25012021 veröffentlicht.
Der Vorstand des TUS nimmt die ab dem 04.12.2021 gültige Coronaschutzverordnung
NRW zum Anlass, insbesondere auf die zwingende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
auch im Sport-, Trainings- und sonstigem Spielbetrieb hinzuweisen:
Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
Die 2G-Regel gilt auch für unsere Übungsleiter*Innen und Trainer*Innen.
Weitere ausführliche Informationen mit entsprechenden Markierungen wo sich was geändert hat, findet ihr beim KSB Warendorf unter folgendem https://www.ksb-warendorf.de/ksb/aktuelles/artikel/coronaschutzverordnung-ab-2411
Unter dem nachstehenden Link findet ihr die aktuelle Corona-SchutzVO mit den für uns wichtigen Hinweisen zum Sporttreiben.
Was bedeutet das für uns und den Sport?
Gott sei Dank im Moment noch nicht allzu viel, denn Kontaktsport ist drinnen und draußen noch mit bis zu 100 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. In geschlossenen Räumen darf hochintensives Ausdauertraining nur mit bis zu 15 Personen stattfinden und auch nur, wenn die Räum entsprechend gut belüftet oder die Luft gefiltert wird. Es sollte hierbei ein negativer Schnelltest vorliegen oder/ und die Einhaltung des Mindestabstandes muss gewährleistet sein. Großsportveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen vorerst nur noch mit maximal 1000 Zuschauen stattfinden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Somit verändert sich für uns im Moment noch nicht allzu viel.
Quelle: https://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/Verschaerfte-Regeln-im-Kreis-Warendorf-12218f2d-d534-4b0b-bf2b-1205f622b2e5-ds
Da wir uns im Kreis Warendorf aufgrund der niedriegen Inzidenzen auf der Stufe 1 befinden entfällt die Testpflicht, auch für den Sport in geschlossenen Räumen. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss jedoch weiterhin gewährleistet sein. Erfreulich ist aber auch, dass die Umkleiden und Duschräume wieder genutzt werden können.
Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung ist in den städtischen Sporthallen möglich und zwar unter Beachtung
In den städtischen Sporthallen ist Kontaktsport zulässig
Die von den Schulen in NRW ausgestellten Testbescheinigungen gelten auch für den Sportbetrieb in den Vereinen
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6 | 7 | 8 8.6.2022 - ab 18 UhrOffener Tennistreff | Jeden 2. Mittwoch im Monat | 9 | 10 | 11 | 12 |
13 | 14 14.6.2022 - 18:00 UhrJugendversammlung | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
20 | 21 21.6.2022 - 19:00 UhrMITGLIEDERVERSAMMLUNG | 22 22.6.2022 - 20:00UhrAbnahmetermin Sportabzeichen | 23 | 24 | 25 | 26 |
27 | 28 28.6.2022 - 18:00 UhrAbnahmetermin Sportabzeichen | 29 | 30 | |||