„Keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb!“ Zitat LSB NRW
Die aktuellen Coronaregeln, die ab dem 03.04.22 gelten, könnt ihr unter dem nachstehenden Link nachlesen. www.lsb-nrw.de
Unter dem nachstehenden Link findet ihr, aus unserer Sicht, alle Antworten zu den aktuell geltenden Corona-Maßnahmen. Sollte trotzdem noch eine Frage offen sein, dürft ihr euch gerne bei eurer Abteilungsleiterin/ eurem Abteilungsleiter oder in der Geschäftsstelle (02581/46307) melden.
Ansonsten geht es hier zu den aktuellen Regeln https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/haeufig-gestellte-fragen-faq-unserer-sportvereine/regeln-ab-dem-25012021
Bleibt gesund!
Liebe Übungsleiter*Innen, Trainer*Innen und Helfer*Innen,
unter dem nachstehenden Link findet ihr die aktuellen Coronaregeln, welche ab dem 17.02. gülitg sind.
Zusätzlich findet ihr hier ein Infoblatt zur 2G+ -Regelung.
Und hier findet ihr die ab dem 17.02. gültige Corona-Schutzverordnung mit Markierungen.
Für den Sport relevant sind ab dem 09.02.2022 folgende Änderungen:
– Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert!
– Status „getestet“ gilt für alle Schüler*innen unabhängig vom Alter!
– 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!
Von der Teamleitung Sport der Stadt Warendorf haben wir heute folgende Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung erhalten, die ab morgen, Donnerstag, den 13.01.2022 in Kraft tritt.
„Das Land NRW hat gestern eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab morgen (Donnerstag, 13.01.2022) gelten und den Sportbetrieb voraussichtlich bis zum 09.02.2022 regeln wird.
Für die Sportausübung in den städtischen Sporthallen bedeutet dieses, dass
– in den Innenräumen die 2G-Plus-Regel gilt, d. h. immunisierte Personen (genesen und geimpft, Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschl. 15 Jahren gelten als immunisiert) müssen einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Die Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten 3 Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
– Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
– Kinder bis zum Schuleintritt brauchen weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.
– Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind bei allen Personen von den verantwortlichen Personen zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen.
Für den Sportbetrieb im Freien und außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum gilt die 2G-Regel.
Außerdem möchte ich Ihnen die Internetseite des Landessportbundes NRW empfehlen, auf der die aktuellen Regelungen übersichtlich dargestellt sind:
Regelung in den Weihnachtsferien
Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten
Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schüler*innen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen.
Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert.
Corona Anweisungen im Sport ab 4.12.2021
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
der Landessportbund hat die ab dem 04. Dezember 2021 zu beachtenden Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf den Vereinssport zusammengefasst und im Internet
unter dem Link: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/haeufiggestellte-
fragen-faq-unserer-sportvereine/regeln-ab-dem-25012021 veröffentlicht.
Der Vorstand des TUS nimmt die ab dem 04.12.2021 gültige Coronaschutzverordnung
NRW zum Anlass, insbesondere auf die zwingende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
auch im Sport-, Trainings- und sonstigem Spielbetrieb hinzuweisen:
Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
Die 2G-Regel gilt auch für unsere Übungsleiter*Innen und Trainer*Innen.
Weitere ausführliche Informationen mit entsprechenden Markierungen wo sich was geändert hat, findet ihr beim KSB Warendorf unter folgendem https://www.ksb-warendorf.de/ksb/aktuelles/artikel/coronaschutzverordnung-ab-2411
Unter dem nachstehenden Link findet ihr die aktuelle Corona-SchutzVO mit den für uns wichtigen Hinweisen zum Sporttreiben.
Was bedeutet das für uns und den Sport?
Gott sei Dank im Moment noch nicht allzu viel, denn Kontaktsport ist drinnen und draußen noch mit bis zu 100 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. In geschlossenen Räumen darf hochintensives Ausdauertraining nur mit bis zu 15 Personen stattfinden und auch nur, wenn die Räum entsprechend gut belüftet oder die Luft gefiltert wird. Es sollte hierbei ein negativer Schnelltest vorliegen oder/ und die Einhaltung des Mindestabstandes muss gewährleistet sein. Großsportveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen vorerst nur noch mit maximal 1000 Zuschauen stattfinden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Somit verändert sich für uns im Moment noch nicht allzu viel.
Quelle: https://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/Verschaerfte-Regeln-im-Kreis-Warendorf-12218f2d-d534-4b0b-bf2b-1205f622b2e5-ds
Da wir uns im Kreis Warendorf aufgrund der niedriegen Inzidenzen auf der Stufe 1 befinden entfällt die Testpflicht, auch für den Sport in geschlossenen Räumen. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss jedoch weiterhin gewährleistet sein. Erfreulich ist aber auch, dass die Umkleiden und Duschräume wieder genutzt werden können.