Corona-Rundschrieben
[07.12.2021]
Corona-Rundschrieben
[07.12.2021]
Corona Anweisungen im Sport ab 4.12.2021
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
der Landessportbund hat die ab dem 04. Dezember 2021 zu beachtenden Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf den Vereinssport zusammengefasst und im Internet
unter dem Link: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/haeufiggestellte-
fragen-faq-unserer-sportvereine/regeln-ab-dem-25012021 veröffentlicht.
Der Vorstand des TUS nimmt die ab dem 04.12.2021 gültige Coronaschutzverordnung
NRW zum Anlass, insbesondere auf die zwingende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
auch im Sport-, Trainings- und sonstigem Spielbetrieb hinzuweisen:
- Grundsätzliche Regeln:
a. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei
privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit
Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie mit höchstens zwei Personen eines
weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon
ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen
Wohnsitz haben.
b. Diese strenge Regelung greift grundsätzlich auch dann, wenn Ungeimpfte mit
geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Für private
Zusammenkünfte, an denen ausschließlich vollständig Geimpfte oder Genesene
teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.
c. Die Kontaktbeschränkung gilt auch nicht, soweit es sich um eine Versammlung
oder Veranstaltung handelt, zu der gem. § 4 Abs. 1 CoronaSchVO ausdrücklich
auch nicht immunisierte (d. h. nicht vollständig geimpfte oder genese)
Personen Zugang haben (z. B. rechtlich erforderliche Sitzungen und
Versammlungen von Vereinsgremien ohne geselligen Charakter). - Trainer/Innen, Übungsleiter/Innen sowie Helfer/Innen und weitere ehrenamtlich
Tätige werden angewiesen, den Sport-, Trainings- und sonstigen
Spielbetrieb nur noch unter den nachfolgenden Bedingungen abzuhalten:
a. Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und andere vergleichbare Personen müssen
vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten negativen
höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen Schnell-Test
oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. „3GRegel“).
b. Wenn sie nicht immunisiert sind (d.h. vollständig geimpft oder genesen),
müssen sie außerdem während der gesamten Tätigkeit mindestens eine
medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen, wobei für Beschäftigte (d.h.
Arbeitnehmer*innen), die während der Berufsausübung keine Maske tragen
können, übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf
der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend.
(Quelle: § 4 Abs. 4 CoronaSchVO NRW in der vom 04.12. bis zum 21.12.2021
geltenden Fassung)
c. Ohne die Einhaltung der zuvor genannten Vorschriften wird der Sport-, Trainings-
oder sonstige Spielbetrieb untersagt.
d. Der Vorstand des TUS Freckenhorst appelliert vorrangig und im eigenen Interesse
unserer Ehrenamtlichen an die Eigenverantwortlichkeit der Trainer/
Innen, Übungsleiter/Innen und Helfer/Innen, die Vorgaben voll umfänglich
einzuhalten.
e. Werden Verstöße bei Kontrollen, z.B. durch die Behörden des Arbeitsschutzes
festgestellt, drohen Geldbußen von bis zu 1000 €.
f. Der obige Personenkreis ist verpflichtet, den Impfnachweis bzw. den notwendigen
Test während der Tätigkeitsausübung bei sich zu führen. - Kinder und Jugendliche
Schüler/Innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen
als getestete Personen:
- Bei Schüler/Innen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung
der Schule ersetzt. - Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als
Schüler/Innen und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. - Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vorlage eines Coronatests getesteten
Personen gleichgestellt.
Für Jugendliche ab 16 Jahren (keine Schüler/Innen) gelten grundsätzlich die
gleichen Zugangsbeschränkungen wie für Erwachsene (Impfung/Genesung
oder Test).
Weitergehende Erläuterungen sind dem u.a. Link des Landessportbundes nachzulesen.
Selbstverständlich steht die Geschäftsstelle für Rückfragen zur Verfügung.
Dr. Friedhelm Adam – Sprecher des Gesamtvorstandes
Mail-Verteiler:
Gesamtvorstand, Abteilungsvorstände, GS, Trainer/Innen, Übungsleiter/Innen, Helfer/Innen