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Corona Update 04.06
[07.06.2021]

Corona Update 04.06
[07.06.2021]

Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung ist in den städtischen Sporthallen möglich und zwar unter Beachtung

  • der Vorschriften zum Mindestabstand gem. § 4 CoronaSchVO NRW und
  • ein Negativtestnachweis für jede Person ist erforderlich

In den städtischen Sporthallen ist Kontaktsport zulässig

  • mit bis zu 12 Personen und
  • ein Negativtestnachweis für jede Person ist erforderlich. Die Testerfordernis beginnt mit Schuleintritt, d.h. die nicht schulpflichtigen Kinder benötigen auch keinen Test, die begleitenden Eltern benötigen allerdings einen Test.

Die von den Schulen in NRW ausgestellten Testbescheinigungen gelten auch für den Sportbetrieb in den Vereinen

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